Transparenz

Zur Transparenz stelle ich im Folgenden Auszüge über die Rahmendaten und -bedingungen zu Einkünften von Abgeordneten von der Website des Deutschen Bundestages (link s.o.) bereit.

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2024 monatlich 11.227,20 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen wie Weihnachts -oder Urlaubsgeld. Die Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Die steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der so genannten Amtsausstattung beträgt derzeit 5.051,54 Euro monatlich. Davon werden alle Ausgaben bestritten, die zur Ausübung des Mandates anfallen, von der Anmietung eines Wahlkreisbüros, über die Aufwendungen für das Wohnen in Berlin bis hin zum Sprit und für Veranstaltungen im Wahlkreis oder sonstiger Kosten für die Wahlkreisbetreuung.

Weiter steht mir jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, davon kann ich meinen Büro- und Geschäftsbedarf sowie Kommunikationsgeräte selbst beschaffen.

Ich kann meine Mandatsaufgaben nicht alleine bewältigen. Deshalb stehen mir derzeit (Stand: 1. März 2024) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mich bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen, monatlich 25.874,- Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten nicht direkt, die Abrechnung der Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Empfänger. Personen, die mit den Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, wie auch derzeitige oder frühere Lebenspartner, dürfen nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigt werden.

Als Sprecherin für den Bereich Familie, Frauen, Jugend und Seniorinnen und Senioren erhalte ich von der SPD-Bundestagsfraktion eine monatliche zu versteuernde Aufwandsentschädigung in Höhe von 1548,49 Euro.

Eine Altersvorsorge wird nach einem Jahr der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung – stufenweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht.

Nebeneinkünfte beziehe ich keine.