Meine Rede zur Aufnahme von Abgeordneten in die Rentenversicherung

Am Freitag, 21. März 2024 hat der Deutsche Bundestag in einer 1. Lesung über den Antrag „Politikerpensionen reformieren – Aufnahme der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung“ beraten, den die Fraktion der AfD eingebracht hat.

Die AfD, deren größte Genugtuung eine möglichst hohe Politikverdrossenheit ist, will – so schreibt sie es in einem Antrag – Politikverdrossenheit reduzieren. Sie will das bewerkstelligen, indem sie wieder einmal versucht, eine Neiddebatte auf den Tisch zu packen. Dieses Mal läuft ihre Neiddebatte unter dem Deckmäntelchen des Kampfes gegen die von Ihnen so geliebte Politikverdrossenheit über die Altersversorgung der Abgeordneten.

In einer Bewertung gebe ich der AfD recht: Auch Abgeordnete gehören in die gesetzliche Rentenversicherung, und zwar aus Gründen der Solidarität und der Gerechtigkeit, und aus keinem anderen Grund. Aber nicht nur Abgeordnete, auch Architektinnen und Architekten, Menschen mit Sondersystemen, Beamtinnen und Beamte gehören in ein gemeinsames System. Deshalb steht die SPD für solidarische Sozialsysteme, für eine Bürgerversicherung in der Krankenversicherung und für eine Erwerbstätigenversicherung bei der Rente.

Weitere Details zur Debatte gibt es auf der Webseite des Deutschen Bundestages. Meine Rede können Sie sich hier noch einmal anschauen.