Initiative zu Schwangerschaftsabbrüchen

Breymaier: Schwangerschaftskonflikte müssen noch in dieser Legislaturperiode aus dem Strafgesetzbuch. Versorgungslage für ungewollt Schwangere muss dringend verbessert werden.

Entsprechende Anträge wurden am heutigen Donnerstag eingereicht.

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von weit über zweihundert Bundestagsabgeordneten hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen in den Bundestag eingebracht. Er soll die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren wesentlich verbessern. Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden und die Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden. Ein zusätzlicher Antrag flankiert weitere Maßnahmen: So soll der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln erleichtert werden. Hinzu kommt, dass Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Ausbildung verankert und der Zugang zu niederschwelliger Beratung für Schwangere wesentlich verbessert werden soll. Erst vor wenigen Monaten hat die so genannte ELSA-Studie verdeutlicht, dass in Deutschland für ungewollt Schwangere in vielen Regionen, auch in Baden-Württemberg, eine schlechte Versorgungslage besteht. So hatten 60 Prozent der befragten Frauen in Deutschland Schwierigkeiten, sich ausreichend über einen Schwangerschaftsabbruch informieren zu können. Auch hatten 60 Prozent der Frauen Schwierigkeiten überhaupt einen Schwangerschaftsabbruch zu organisieren. Hinzu kommt, dass es jeder fünften Frau schwerfiel, die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch tragen zu können. Die Lage droht sich weiter zu verschlechtern – die Zahl der Arztpraxen, OP-Zentren und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, hat sich in den letzten 20 Jahren halbiert und viele werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Viele Ärztinnen und Ärzte geben an, die fortdauernde Verankerung im Strafgesetzbuch sei Teil der Entscheidung, sich in diesem Feld nicht zu betätigen.

Dazu Breymaier: „Der vom Bundesverfassungsgericht vor über dreißig Jahren formulierte Schutz des ungeborenen Lebens wird mit der Strafandrohung nicht erfüllt. Unsere Abbruchzahlen sind nicht niedriger als in anderen Ländern, zudem gehen viele Frauen aufgrund der schlechten Versorgungslage ins Ausland. Ungeborenes Leben schützen wir durch bezahlbare Wohnungen, gute Kinderbetreuung und gute Arbeit. Ich freue mich über den heutigen Antrag, besteht so doch noch in dieser so plötzlich verkürzten Legislaturperiode die Möglichkeit, das Thema zu befrieden.“