Konkret: Der Grundbedarf steigt von 452 Euro auf 475 Euro pro Monat. Und wer nicht mehr zu Hause wohnt, bekommt eine höhere Wohnpauschale oben drauf – die heben wir nämlich von 360 auf 380 Euro an. Zusammen mit erhöhten Kranken- und Pflegeversicherungszuschlägen steigt der Förderhöchstsatz damit ab dem Wintersemester auf 992 Euro.
Außerdem gibt’s für Studienanfänger:innen, die etwa Bürgergeld oder Wohngeld beziehen, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Ausgaben zu Beginn des Studiums. Wer nebenbei arbeitet, hat bald auch deshalb mehr in der Tasche, weil wir die Freibeträge anheben. Ein Minijob bleibt übrigens komplett anrechnungsfrei. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester länger studiert werden, und ein Studienfachwechsel ist später im Studium möglich.
Und damit künftig noch mehr vom Bafög profitieren können, heben wir außerdem auch die Elternfreibeträge um 5,25 Prozent an (also die Grenze, was Eltern verdienen dürfen, damit die Kinder noch Anspruch auf Bafög haben).