Klimaschutzgesetz

Wir verpassen dem Klimaschutzgesetz ein Update. Und das Wichtigste vorab: Mit der Reform darf nicht eine Tonne mehr CO2 ausgestoßen werden als nach dem bisherigen Gesetz! Die Klimaziele stehen:

  • 2030 Emissionen um 65 Prozent runter
  • 2040 Emissionen um 88 Prozent runter
  • 2045 klimaneutral

 

Was soll sich aber also ändern?
Jede Bundesregierung muss künftig gleich zum Start ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen (und nicht erst reaktiv, wenn bereits Ziele verfehlt wurden).

Kein Sektor kann sich vor Klimaschutz verstecken – auch Verkehr nicht. Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Dazu müssen weiterhin gerade jene Sektoren beitragen, die Ziele verfehlen.

Monitoring und Auslösemechanismus für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen jetzt auch für die Zeit nach 2030 bis 2040.