Die Kindergrundsicherung kommt, damit alle Kinder das bekommen, was ihnen zusteht!
Denn: Aktuell gibt es zwar viele unterschiedliche Familienleistungen, die besonders Familien mit weniger Einkommen finanziell unterstützen sollen – doch die müssen bislang alle einzeln beantragt werden. Das ist oft unübersichtlich und führt leider dazu, dass zum Beispiel beim Kinderzuschlag bis zu 70 Prozent der Familien ihre Ansprüche nicht geltend machen. Bis zu 70 Prozent!
Das wollen wir mit der neuen Kindergrundsicherung ändern. Und zwar so:
Unterschiedliche Familienleistungen wie Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder der Kinderzuschlag werden gebündelt und müssen bei Anspruch künftig nicht mehr einzeln beantragt werden. Das spart Zeit, Aufwand und Nerven.
Wie genau die Kindergrundsicherung beantragt und ausgezahlt werden soll, das werden wir uns in den weiteren Beratungen im Bundestag ganz genau ansehen. Denn für uns steht fest: Das muss so niedrigschwellig und transparent wie möglich konstruiert sein. Kein bürokratischer Hürdenlauf, sondern unkomplizierte, schnelle Beantragung. Nur dann erreichen wir auch unser Ziel, dass Kinder das bekommen, was ihnen zusteht – und kein Kind in Armut aufwachsen muss.
Die neue Kindergrundsicherung selbst setzt sich dann aus zwei Elementen zusammen. Einem festen Kindergarantiebetrag von 250 Euro für alle (was bislang das Kindergeld war) und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag, der nach der finanziellen Situation der Eltern gestaffelt ist. Das Entscheidende: Dieser individuelle Ansatz stellt sicher, dass die Unterstützung auch dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.
Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf für die Kindergrundsicherung beschlossen. Heißt für uns im Bundestag: In den nächsten Wochen und Monaten geht’s für unsere Familienpolitiker:innen an die Details.
Weitere Details zur Kindergrundsicherung gibt es hier.