Gehsteigbelästigungen künftig Ordnungswidrigkeit

Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Dazu gehört ein ungestörter Zugang zu Beratungsstellen und ärztlichen Praxen für Schwangere. Und auch dass sie in einer Not- und Konfliktlage auf ihrem Weg zur Beratung nicht mehr von Abtreibungsgegner:innen bedrängt und belästigt werden können!

Deswegen haben wir im Bundestag das sogenannte Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert und dafür gesorgt, dass Gehsteigbelästigungen künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden können. Durch das Gesetz schaffen wir nun Rechtssicherheit und klarere Regeln!