Fraktionsbeschluss – das wollen wir: Ein modernes Petitionsrecht

Petitionsrecht beim Bundestag – schon mal davon gehört? Solltet Ihr. Denn so sperrig das Wort auch klingt, dahinter verbirgt sich eines Eurer unveräußerlichen Grundrechte und ist Eure Möglichkeit zur direktdemokratischen Mitgestaltung auf Bundesebene. 2005 fand die letzte Reform des Petitionsrechts statt – seitdem ist es möglich, Petitionen auch online einzureichen. Sicher wurdet Ihr schon mal im Netz gebeten, Euch an einer solchen Petition zu beteiligen.

2005 ist aber lange her und daher haben wir auf unserer Fraktionsklausur beschlossen, dass wir das Petitionsrecht nun modernisieren wollen, damit es einfacher ist, Petitionen einzureichen, damit sie schneller bearbeitet werden – aber vor allem, damit sie im Bundestag mehr Beachtung finden. Denn Demokratie ist keine Einbahnstraße und Eure Meinungen, Sorgen und Wünsche zählen nicht nur am Wahltag! Das Positionspapier könnt Ihr hier nachlesen.