Meine Rede zur Bekämpfung von Kinderehen

Am Donnerstag, 20. März 2024 hat der Deutsche Bundestag in einer 1. Lesung über den Antrag „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern“ beraten, den die CDU/CSU-Fraktion eingebracht hat.

Laut UNICEF werden jährlich schätzungsweise 12 Millionen Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet. Diese Mädchen werden minderjährig in die Rolle einer Ehefrau und sogar die einer Mutter gepresst. Für sie bestehen sehr hohe Risiken von Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen. Jedes Recht auf eine eigene Zukunft, auf Selbstbestimmtheit, jedes Recht auf körperliche Selbstbestimmung wird ihnen genommen. Mädchenrechte sind Menschenrechte. Daraus lassen sich die universellen Rechte auf Gesundheit, körperliche Selbstbestimmung und soziale Sicherung ableiten. Das sind wesentliche Merkmale unserer feministischen Entwicklungs- und Außenpolitik.

Kinderehen sind Kindesmissbrauch und dürfen in unserem Rechtssystem nicht anerkannt werden. Darum ächten wir in Deutschland Kinderehen. Wir schaffen die dafür notwendigen Rechtsnormen für Deutschland.

Weitere Informationen zu dieser Debatte gibt es auf der Webseite des Deutschen Bundestages. Meine Rede können Sie sich hier noch einmal anschauen.