In den Beratungen zum Heizungsgesetz haben wir uns in der Ampelkoalition auf weitere Details geeinigt, mit denen wir den Umstieg auf klimaneutrales Heizen für alle möglich machen.
- Wir führen eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung ein, die bis 2026 für große Städte und bis 2028 für kleinere Kommunen vorliegen muss. Erst dann greifen die Vorgaben beim Einbau neuer Heizungen in bestehenden Gebäuden. Die Wärmeplanung gibt Auskunft darüber, welche Wärmeversorgung zukünftig in den jeweiligen Gebieten möglich sein wird. Dann wird klar, wer sich an die Fernwärme anschließen kann, wo die Stromnetze den Betrieb einer Wärmepumpe erlauben oder ob es künftig ein klimaneutrales Gasnetz geben wird.
- Wir fördern den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Damit unterstützen wir den Umstieg in der Breite der Gesellschaft. Konkret ist geplant: Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut, bekommt 30 Prozent der Investitionskosten als Sockelförderung. Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro hat, bekommt weitere 30 Prozent Förderung. Und wer schnell ist und schon in den nächsten Jahren umrüstet, bekommt einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent. Insgesamt wird die Förderung auf maximal 70 Prozent gedeckelt.
- Mieter:innen werden nicht über Gebühr belastet. Beim Heizungstausch darf die Miete um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter steigen. Zudem können Härtefälle geltend gemacht werden.
- Wir schließen keine klimafreundliche Wärmetechnologie von vorneherein aus, Hauptsache sie ist mindestens 65 Prozent erneuerbar. Dazu gehören auch nachhaltige Lösungen für das Heizen mit Holz und Pellets.