Verkleinerung des Bundestages

In dieser und in der vergangenen Legislaturperiode habe ich an der Wahlrechtsreform mitgewirkt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und hat die Reform grundsätzlich bestätigt. Nur geringfüge Anpassungen werden notwendig, so dass bei der kommenden Bundestagswahl das neue Recht gelten wird. Der Deutsche Bundestag wird nun nachvollziehbar und verlässlich kleiner. Erstmalig haben wir eine feste Größe des Bundestages: 630 Abgeordnete. Keine Überhangmandate mehr, somit auch keine Ausgleichsmandate.

Warum ich diese historische Reform begrüße und wie es nun weiter geht, können Sie in dem Interview mit der Schwäbischen Post nachlesen.