Pflegereform

Wir bringen das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg!

So schaffen wir mehr Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen:

  • Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2024
  • Begrenzung der Eigenanteile für Pflegeheim-Zuzahlung zum 1. Januar 2024
  • Weitere Erhöhung des Pflegegeldes, der Pflegesachleistungen und aller anderen Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025
  • Entlastungsbudget: Flexiblerer Abruf von Mitteln der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab dem 1. Juli 2025
    Für Eltern von Kindern mit schweren Behinderungen wird das Entlastungsbudget zum 1. Januar 2024 vorgezogen. Das haben wir erfolgreich durchgesetzt!
  • Pflegeunterstützungsgeld: Längere Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Besserer Reha- und Vorsorgezugang für pflegende Angehörige

So stabilisieren wir die Pflegeversicherung finanziell:

  • Der Beitragssatz steigt moderat auf 3,4 %

An die Lebenssituation angepasste Beitragssätze für die Pflegeversicherung: Kinderreiche Familien zahlen künftig weniger.

Wir sorgen für mehr Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und entlasten kinderreiche Familien bei den Beitragssätzen!