Meine Rede zum Gewalthilfegesetz

In Deutschland sind geschlechtsspezifische Gewalt und häusliche Gewalt insbesondere gegen Frauen tagtägliche Realität. Fast täglich wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. Jeden Tag gibt es deutschlandweit 400 Fälle geschlechtsbezogener Gewalt.

Dabei sind geschlechtsspezifische Gewalt und häusliche Gewalt ein strukturelles gesamtgesellschaftliches Problem mit massiven Auswirkungen für die Betroffenen und auch für die Gesellschaft als Ganzes. Und nach wie vor finden nicht alle von dieser Gewalt betroffenen Menschen bedarfsgerechten Schutz und Unterstützung.

Nun beteiligt sich erstmals der Bund mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Euro am weiteren Ausbau der Schutzstruktur in den Ländern. Damit sichert er das verfassungsgemäße Recht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt ab – mit einem Rechtsanspruch und unabhängig von sozioökonomischem Status und Herkunft. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Mehr Informationen zu der Debatte zum Gewalthilfegesetz gibt es auf der Webseite des Deutschen Bundestages  und auf der Webseite der SPD-Bundestagsfraktion.