In Deutschland haben Frauen, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, bislang keinen Anspruch auf Mutterschutz. Dabei ist eine Fehlgeburt eine große psychische wie physische Belastung. Daher wollen wir den Mutterschutz auf Frauen ausweiten, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.
Im Dezember haben wir einen Gesetzentwurf von SPD und Grünen dazu eingebracht. Das Ziel ist die Einführung gestaffelter Schutzfristen bei einer Fehlgeburt. Den Betroffenen soll damit in dieser schwierigen Zeit die Möglichkeit einer längeren Regenerationsphase gegeben werden, wenn sie dies wünschen.
Das ganze Interview mit dem Vorwärts zum Thema gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten kann hier nachgelesen werden.