Diskussion um Paragraf 218 zu Schwangerschaftsabbrüchen

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt die Entkriminalisierung von Abtreibungen. 

Ich finde, dass Schwangerschaftskonflikte nicht ins Strafgesetzbuch (StGB) gehören. Der Paragraf 218 StGB müsste daher schon lange abgeschafft sein. Das widerspricht dem grundgesetzlich garantierten Lebensrecht, sagt wiederum mein Amtskollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU.

Den Podcast „Glaube. Macht. Politik.“ vom Pro Medienmagazin mit Elisabeth Winkelmeier-Becker und mir können Sie sich hier anhören.