65 Jahre Ehegattensplitting – kein Grund zu feiern!

Das Ehegattensplitting wurde mit dem Steueränderungsgesetz vom 18. 7. 1958 eingeführt. Es wird also heute 65. Gerne kann es in Rente gehen. Viele Gesetze und vor allem unsere Gesellschaft haben sich in den letzten fünfundsechzig Jahren geändert. Zuvörderst der Hausfrauenparagraph 1356 im BGB: „Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Famile vereinbar ist.“ – wurde 1977 abgeschafft. Doch das Ehegattensplitting hält sich hartnäckig – sorgt mit für Entgeltunterschiede zwischen den Geschlechtern, Altersarmut, unterschiedliche Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit. Lassen wir endlich die Fünfzigerjahre und ihr Frauenbild hinter uns. Setzen wir den Koalitionsvertrag um. Da steht: „Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.“