Meine Rede zum Mutterschutzanpassungsgesetz

Am Donnerstag, 30. Januar hat der Deutsche Bundestag über die Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche debattiert. Dem Gesetzentwurf für ein „Mutterschutzanpassungsgesetz“ (20/14231) wurde anschließend einstimmig beschlossen.

Die neue Regelung soll der besonderen Belastungssituation von Frauen nach einer Fehlgeburt gerecht werden und zugleich einen Schutzraum für diese Betroffenen schaffen.
Nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche mussten sie bislang sofort wieder arbeiten gehen oder sich krankschreiben lassen. Jetzt haben sie Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen. Es wird somit nicht nur die Belastung, die eine Fehlgeburt mit sich bringt, anerkannt, sondern auch konkret Abhilfe geschaffen. die Betroffenen können sich erholen, ohne auf eine Krankschreibung angewiesen zu sein. Und sie entscheiden selbst, wann sie wieder arbeiten möchten.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auch auf der Webseite der SPD-Bundestagsfraktion. Die ganze Debatte kann hier nachgelesen werden.