Meine Berichterstattungen in der Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion für den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind: Politik für ältere Menschen, Unterstützung von Wohlfahrtsverbänden; Potenziale des Alters, Soziale Sicherung älterer Menschen, Überwindung von Einsamkeit, Altersgerechtes Wohnen, Contergangeschädigte Menschen, Pflege älterer Menschen, Altersdiskriminierung, Gewalt gegen ältere Menschen, Demografischer Wandel, Frauen- und Gleichstellungspolitik; Entgeltgleichheit, Reform der Besteuerung von Familien und Ehen, Paritätische Repräsentanz im Parlament, Aufarbeitung Frauenbewegung.
Entgeltgleichheit – eine Frage der Gerechtigkeit
„Wir wollen nicht die Hälfte des Kuchens, wir wollen die Hälfte der Bäckerei!“ Statistisch verdienen Frauen in Deutschland rund 21 Prozent weniger als Männer. Die Ursachen für diesen sogenannten „Gender Pay Gap“ sind unterschiedlich, reichen von der prinzipiell schlechteren Bezahlung in klassischen Frauenberufen, über den höheren Anteil von Frauen in Teilzeit bis hin zu einem niedrigen Anteil in gut bezahlten Führungsetagen von Unternehmen. Um gegen Lohndiskriminierung vorzugehen, hat der Bundestag 2017 nach langen Debatten das Entgelttransparenzgesetz beschlossen. Ein Meilenstein, wie ich finde. Es räumt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht ein, das eigene Gehalt mit dem des Kollegen oder der Kollegin vergleichen zu lassen. Im Koalitionsvertrag haben wir verabredet, aus den Erfahrungen mit dem Gesetz die notwendigen Schritte abzuleiten. Fest steht: Das Gesetz muss ausgebaut werden, damit Frauen und Männer eine echte Chance auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit haben. Deshalb sollen Unternehmen in Zukunft verbindlich Prüfverfahren anwenden, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert sind. Wenn schlechtere Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Qualifikation und Tätigkeit festgestellt wird, muss das Unternehmen das konsequent beseitigen. Darüber hinaus muss das Auskunftsrecht über die Gehälter von Kolleginnen und Kollegen in vergleichbaren Positionen auf kleinere und mittlere Unternehmen ausgeweitet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Einführung eines Verbandsklagerechts. Es ist den Frauen nicht zuzumuten, allein gegen ihre Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen. Zudem sollte eine Einigungsstelle für Entgeltgleichheit eingerichtet werden.Zwangsprostitution
Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung stehen im Widerspruch zu den Menschenrechtsprinzipien und sind mit der EU-Grundrechte-Charta unvereinbar. Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung sind stark geschlechtsspezifisch geprägt. Frauenhandel ist moderne Sklaverei und eine schwere Menschenrechtsverletzung. Laut dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) waren 2010 weltweit etwa 79 % der Opfer von Menschenhandel Mädchen und Frauen; in Deutschland demnach sogar 87 % der Betroffenen. Frauenhandel passiert oft im Kontext von Migration als Folge von Armut und Konflikten. Eine Vielzahl der Frauen kommt aus dem Ausland, aus Asien, Afrika, und sehr häufig aus Osteuropa, eingeschleust über die Balkanroute. Die dortige Migrationsbereitschaft bietet Menschenhändlern beste Voraussetzungen, um junge Mädchen und Frauen, aber auch junge Männer anzuwerben, ihnen Jobs etwa in der Gastronomie, als Au Pair-Hilfe, als Tänzerin zu versprechen. In den osteuropäischen Ländern schießen auch sogenannte „Modelagenturen“ wie Pilze aus dem Boden. Tausende tappen in diese Fallen – werden eingeschüchtert, häufig auch drogenabhängig gemacht und anschließend als Prostituierte ausgebeutet oder weiterverkauft. Ein Milliardengeschäft für kriminelle Banden. Zwangsprostitution ist ein schwer zu bezifferndes Phänomen, da sie in den meisten EU-Mitgliedstaaten verboten ist. Laut einem Bericht der Fondation Scelles aus dem Jahr 2012 arbeiten weltweit etwa 40 bis 42 Millionen Menschen im Bereich der Prostitution, von denen 90 % von einem Zuhälter abhängig sind. Der allererste Eurostat-Bericht mit offiziellen Daten zur Prostitution wurde im April 2013 veröffentlicht.
Aus dem Bericht der Kommission an das Europäsische Parlament und den Rat Zweiter Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels (2018) gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (Brüssel, den 18. Dezember 2018):
„Der Menschenhandel ist ein komplexes Verbrechen, das sich häufig entsprechend der Nachfrage und dem Erfindungsreichtum der Menschenhändler entwickelt und in dessen Zentrum die Ausbeutung steht, die viele Formen annehmen kann.
– Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung
Der Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung ist nach wie vor die am häufigsten gemeldete Form. Es wurde ein starker Anstieg bei der Zahl von Frauen und Mädchen festgestellt, die über die zentrale Mittelmeerroute zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung in die EU geschmuggelt werden. Die Opfer werden in der Sex- und Unterhaltungsindustrie ausgebeutet, was durch die rasche technologische Entwicklung und die Nutzung des Internets für Werbedienstleistungen und die Anwerbung von Opfern erleichtert wird. Zu den neuen dokumentierten Vorgehensweisen zählen die Pornografie, die Nutzung von Live-Webkameras und der sexuelle Missbrauch von Kindern per Live-Fernschaltung.
Europols Feststellung – es gibt Mitgliedstaaten, in denen Prostitution legal ist, was es Menschenhändlern viel einfacher macht, ein legales Umfeld zur Ausbeutung ihrer Opfer zu nutzen – wird in Berichten von Mitgliedstaaten bekräftigt, die besagen, dass Menschenhändler dazu neigen, ihre Opfer in Länder zu treiben, in denen die Prostitution reguliert ist und rechtmäßig ausgeübt wird. In diesem Zusammenhang stellt Europol fest, dass in einigen EU-Mitgliedstaaten, in denen Prostitution legal ist, Verdächtige Kinder neben erwachsenen Opfern in einem legalen Geschäftsumfeld (wie z. B. Bordell, Rotlichtviertel, Sexclub) ausbeuten konnten, häufig mit der Unterstützung der Geschäftsführer, da die Prostitution von Minderjährigen aufgrund der Tatsache, dass „Kunden“ in der Regel geneigt sind, mehr für Sex mit einem Kind zu bezahlen, äußerst profitabel sein kann.“
„Freier Wille – Prostitution in Deutschland“
Als Bundestagsabgeordnete und zweite Vorsitzende von SISTERS e.V. habe ich zu meinem Dokumentarfilm „Freier Wille“ verschiedene Experten zur Prostitution in Deutschland befragt. Seit 20 Jahren ist Prostitution in Deutschland liberalisiert. Wer profitiert vor allem davon? Geht es in der Prostitution um den Willen der Freier oder auch um den freien Willen der Frauen? Zu Wort kommen Sandra Norak (Betroffene von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung), Brigitte Schmid-Hagenmeyer (Traumatherapeutin), Helmut Sporer (Oberkriminalrat a.D.), Gerhard Schönborn (Streetworker am Straßenstrich in der Kurfürstenstraße in Berlin) und Wolfgang Heide (Gynäkologe). Premiere hatte der Kurzfilm im April 2022 im Kino am Kocher in Aalen.