Neuregelungen 2024

Für Euch gibt es ab dem 1. Januar 2024 mehr:

Die arbeitende Mitte entlasten!
Wir heben den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer auf 11.604 Euro an. Das sind 696 Euro mehr als 2023.

Mehr für Familien!
Familien haben durch höhere Freibeträge für Kinder, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von nun 9.312 Euro mehr Geld zur Verfügung. Wer Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, kann eine um 12 Prozent erhöhte Unterstützung für den Schulbedarf der Kinder bekommen. Der Kinderzuschlag bei niedrigen Einkommen steigt von 250 auf bis zu 292 Euro pro Monat.

Eine höhere Mindestvergütung für Auszubildende!
Die Mindestvergütung für Azubis steigt im ersten Lehrjahr auf 649 Euro. Das sind 134 Euro mehr als 2020. Ab den 1. April gibt es außerdem eine Ausbildungsgarantie.

Mindestlöhne für Beschäftigte hoch!
Der Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro. Wir setzen uns weiter für einen höheren Mindestlohn ein und wollen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerseite in der Mindestlohnkommission nicht mehr überstimmt werden kann.

Das Bürgergeld steigt!
Die Regelsätze des Bürgergeldes werden unter Berücksichtigung der Preisentwicklung erhöht. Alleinstehende bekommen 61 Euro, Paare 55 Euro, Kinder je nach Alter zwischen 39 Euro und 51 Euro mehr. Berufliche Qualifikation wird durch einen Weiterbildungsbonus von 150 Euro gefördert.

Pflegegeld und Pflegekosten-Zuschüsse werden angehoben!
Das Pflegegeld steigt um 5 Prozent. Auch die Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten werden erhöht: Im ersten Jahr steigt der Zuschuss von fünf auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent.