Wenn am 1.1.2024 das sogenannte Heizungsgesetz in Kraft tritt, gilt zunächst nur in Neubaugebieten, dass neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Bei bestehenden Gebäuden greift die Regelung für neue Heizungen erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Doch was genau ist eine „kommunale Wärmeplanung“? Zugegeben, ein ziemliches Wortungetüm, aber für Euch verdammt wichtig. Denn die kommunale Wärmeplanung wird aufzeigen, welche klimafreundlichen Heizungslösungen in Eurer Straße künftig überhaupt möglich sind. Auf dieser Basis könnt Ihr dann schauen, welche Option am besten zu Euch passt – zum Beispiel Wärmepumpe oder Fernwärme.
Den dafür beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir heute in erster Lesung im Bundestag beraten.
Große Städte mit über 100.000 Einwohner:innen sollen laut Gesetzentwurf diese Wärmepläne bis Mitte 2026 erstellen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Erst dann müssen Eigentümer:innen bei neu eingebauten Heizungen klimafreundliche Lösungen wählen.
Wichtig: Erst wenn die alte Heizung kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann, muss eine neue eingebaut oder ein Netzanschluss geplant werden. Dieser Zeitpunkt kann dann auch nach der Vorlage der kommunalen Wärmeplanung in der jeweiligen Gemeinde liegen. Funktionierende Gas- und Ölheizungen können also auch nach der Vorlage der kommunalen Wärmeplanung weitergenutzt werden. (Ausgenommen sind hier Konstant-Temperaturkessel, die müssen bereits nach jetziger Gesetzeslage nach 30 Jahren ausgetauscht werden.) Fossile Brennstoffe dürfen maximal bis zum 31. Dezember 2044 eingesetzt werden. Darüber haben wir heute im Bundestag debattiert. Als nächstes geht es für unsere Fachpolitiker:innen in den Ausschüssen an die Details. Wir halten Euch auf diesem Kanal auf dem Laufenden.